Ihr Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

Warum müssen Immobilienmakler Sie über Ihr Widerrufsrecht aufklären?

Obwohl das aktualisierte Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge schon seit dem 13.06.2014 durch die EU-Verbraucherrichtlinie auch für Immobilienmakler gültig ist, erreichen uns heute noch Nachrichten von Kaufinteressenten, die zum ersten Mal durch uns auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Um die häufigsten Fragen beantworten zu können und evtl. Unsicherheiten bei Ihnen auszuräumen, möchten wir Sie auf diesem Wege über Ihre Rechte und Pflichten beim Widerrufsrecht aufklären und über unsere Arbeitsweise informieren.

 

Verträge, die zwischen Verbraucher und Unternehmer außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, unterliegen einem 14-tägigen Widerrufsrecht.

Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar, wenn dieser zwischen Verbraucher und Unternehmer abgeschlossen wird. Im Immobiliengeschäft ist dann noch die Provisionspflicht entscheidend. Entfällt eine Maklerprovision, z.B. wegen des Bestellerprinzips bei der Vermietung von Wohnraum, entfällt auch das Widerrufsrecht. Sind Sie selbst Unternehmer und möchten eine Immobilie für Ihre Firma zur Selbstnutzung oder zur geschäftsmäßigen Vermietung erwerben, entfällt ebenfalls die Aufklärungspflicht. Wichtig zu wissen ist für Sie, dass die Aufklärungspflicht nicht auf den eigentlich Kauf der Immobilie abzielt, sondern auf die Dienstleistung, die wir Ihnen als Makler bis zum erfolgreichen Notartermin zukommen lassen.

 

Wir kommen unsere Aufklärungspflicht nach, durch elektronischer Verarbeitung in jedem versandten Immobilienexposé.

Um nun den Aufwand für Sie und uns so gering wie möglich zu halten, haben wir uns entschlossen unsere Immobilienexposés ausschließlich per E-Mail zu versenden und unserer Pflicht zur Widerrufsbelehrung gleichzeitig mit dem Versand elektronisch zu verarbeiten. Wenn Sie eine E-Mail mit unserem Exposé erhalten haben, klicken Sie auf den Download-Link zum Exposé. Es öffnet sich ein neues Fenster mit der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung. Um aber die Datei mit dem Exposé letztendlich öffnen und sofort lesen zu können, müssen Sie uns per Mausklick alle Punkte wie folgt bestätigen:

  • Sie haben die Widerrufsbelehrung gelesen.
  • Sie sind mit dem Beginn unserer Tätigkeit vor Ablauf der 14 Tagefrist einverstanden.
  • Sie akzeptieren unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Sie sind damit einverstanden von uns per Telefon, Fax und/oder per E-Mail kontaktiert zu werden.

Haben Sie uns über einen der bekannten Immobilienportale wie Immobilienscout oder Immowelt kontaktiert, sind Sie bereits im Kleingedruckten von den Portalen über Ihr Widerrufsrecht informiert worden. Da wir jedoch eine transparente Kommunikation mit Ihnen bevorzugen, ist ein explizierter Hinweis auf Ihre Verbraucherrecht nur konsequent. Außerdem können Sie auch auch über andere Quellen, wie z.B. Zeitungsanzeigen oder persönlicher Empfehlung, auf unser Immobilienangebot aufmerksam geworden sein. Daher ist eine einheitliche Bearbeitung von Kundenanfragen auf diese Weise nur logisch.

 

Was sind die Folgen des Widerrufs?

Wenn Sie unseren Maklervertrag widerrufen, müssen wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, zurückzahlen. Da im Maklerwesen aber das Erfolgshonorar üblich ist, werden Zahlungen erst mit vollständiger Erbringung unserer Dienstleistung Ihnen in Rechnung gestellt; also mit Unterschrift des notariell beurkundeten Kaufvertrages. Hieraus ergeben sich nun zwei Szenarien:

  1. Sollten wir Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht belehrt haben, haben Sie das Recht selbst bei vollständiger Erbringung unserer Dienstleistung zu widerrufen.
  2. Da Sie innerhalb der ersten 14 Tage nach Belehrung widerrufen können, beginnt unsere Dienstleistung erst nach Ablauf der Frist.

 

Erlöschen des Widerrufsrechts

Verständlicherweise möchten Sie nicht unbedingt 14 Tage warten, um weitere Informationen zur Immobilie zu erhalten. Dies läßt sich vermeiden, wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass wir schon vor Ablauf der Frist für Sie tätig werden sollen und somit Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

 

Fazit

Das Widerrufsrecht ist zu Ihrem Schutz entstanden. Um vertrauensvoll Zusammenarbeiten zu können, ist es selbstverständlich, dass wir unserer gesetzlichen Pflicht bestmöglich nachkommen und Sie nach besten Wissen und Gewissen beraten. Daher verstehen Sie unsere Arbeitsweise bitte nicht als Zwang, sondern als Vereinfachung der bürokratischen Vorgaben, damit wir uns schnellstmöglich mit den wichtigen Dingen – Ihrer Suche nach einer geeigneten Immobilie – beschäftigen können. Sollte der Fall eintreten, dass Ihnen am Ende unserer Beratung die angebotene Immobilie aus irgendeinem Grund nicht zusagt, ist ein Widerruf unserer Dienstleistung auch nicht mehr notwendig. Eine einfache Absage per Telefon oder E-Mail ist ausreichend. Denn wir Immobilienmakler werden von Ihnen weiterhin nur im Erfolgsfall bezahlt. Aus unserer Sicht die fairste Entlohnung für alle Parteien!

Sollten Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.