Immobilien richtig verkaufen: Die wichtigsten Immobilienunterlagen

Was sind die wichtigsten Unterlagen beim Immobilienverkauf?

Ist der Wert einer Immobilie mit Hilfe der Immobilienbewertung erstellt worden, könnte man meinen nun mit einem ersten Inserat den Verkauf zu starten. Was aber vorab noch vorbereitet werden muss, möchten wir Ihnen in unserem folgenden Beitrag verraten.

Vergleichbar mit dem Verkauf eines Autos bei dem der Fahrzeugbrief zwingend notwendig ist, sind die folgenden Unterlagen für einen erfolgreichen Immobilienverkauf unumgänglich. Denn Ihre Immobilie muss nicht nur einem Kaufinteressenten gefallen. Letztendlich muss auch die finanzierende Bank vom Gegenwert der Immobilie, die als Sicherheit für die Baufinanzierung dient, überzeugt sein.

Das Grundbuch ist die wichtigste Unterlage.

Es gibt u.a. Auskunft zu den Besitzverhältnissen, der Beschaffenheit und der Nutzbarkeit. Banken akzeptieren nur Grundbücher, die nicht älter als drei Monate sind.

Die Liegenschaftskarte

Eine Liegenschaftskarte – früher auch Flurkarte genannt – gibt Auskunft darüber, wie ein Grundstück gelegen ist, wie es zu benachbarten Grundstücken liegt und wie die Grundstücksdimensionen sind. Das zum Verkauf stehende Grundstück ist durch die Bezeichnungen von „Gemarkung“, „Flur“ und „Flurstück“ im Zusammenhang mit dem Grundbuch, das ebenfalls diese Angaben enthält, eindeutig zu identifizieren. Außerdem sind Gebäude auf den Grundstücken eingezeichnet. Sind Nebengebäude oder Anbauten nicht in der Liegenschaftskarte eingezeichnet sollte man prüfen, ob diese noch nachgenehmigt werden müssen.

Die Wohnflächenberechnung

Die Wohnflächenberechnung wird bei der Errichtung von Immobilien vom Architekten erstellt. Handelt sich bei dem Haus um einen Altbau oder wurde das Gebäude über die Jahre verändert, wie z.B. durch den Ausbau des Dachgeschosses oder dem Anbau eines Wintergartens, sind diese Angaben oftmals nicht mehr vorhanden bzw. nicht mehr aktuell. In dem Fall muss ein Architekt zur Erstellung der Wohnflächenberechnung beauftragt werden. Neue gesetzliche Verordnungen haben dazu geführt, dass zur Immobilienbewertung heutzutage die Bruttogrundfläche herangezogen wird. Banken nutzen neben der Wohnflächenberechnung aber teilweise noch die veraltete Kubatur-Berechnung zur Wertermittlung.

Die Gebäudeversicherung

Der Nachweis zur Gebäudeversicherung gibt dem Käufer und seiner Hausbank die Sicherheit, dass beim plötzlichen Untergang der Immobilie der Wert von der Versicherungsgesellschaft erstattet wird. Die Kosten zur Gebäudeversicherung zusammen mit den Abgaben zum Grundsteuerbescheid, der zu Beginn jeden Jahres von der Gemeinde verschickt wird, geben dem Käufer hilfreiche Informationen zu den laufenden Gesamtkosten. Die Kosten zum Strom- und Wasserverbrauch sind eher zu vernachlässigende Angaben, da sie doch sehr personenbezogen sind und sich schon durch einen Anbieterwechsel verändern lassen.

Der Energieausweis

Der Stromverbrauch der letzten drei Jahre gibt aber Aufschluss über die Energieeffizienz und ist daher für die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises notwendig. Liegen diese Daten nicht vor oder entspricht das Gebäude nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 so ist ein bedarfsorientierter Energieausweis zu erstellen. Letztendlich sollen mit dem Energieausweis Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz vergleichbar gemacht und Käufer für notwendige Modernisierungsmaßnahmen sensibilisiert werden.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen daher, wenigstens die von uns aufgelisteten Unterlagen vor dem ersten Inserat zusammenzugestellt zu haben, um nicht unter Zeitdruck zu stehen, wenn Unterlagen zeitnah einem Kaufinteressenten und seiner Bank vorgelegt werden müssen. Grundsätzlich geben sie bei Immobiliengeschäften allen beteiligten Parteien die Sicherheit, dass die gemachten Angaben korrekt sind und es nach dem erfolgreichen Verkauf nicht zu einem bösen Nachspiel kommt.

Bei Rückfragen zu dem Thema zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!