Trimonia Immobilien - Jahresausblick

Gesetzesänderungen 2019

Was wird sich für Eigentümer von Immobilien ändern?

Auch das neue Jahr bringt Immobilieneigentümern Gesetzesänderungen. So müssen zum Beispiel Vermieter Neuerungen im Mietrecht berücksichtigen. Was sich genau ändert, lesen Sie hier:

Die Modernisierungsumlage verringert sich

Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf Änderungen im Mietrecht verständigt. In 2018 wurde daher das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache“ beschlossen. Die Umsetzung im neuen Jahr bedeutet für Vermieter, dass sie nur noch acht statt der ursprünglichen 11 Prozent der Modernisierungskosten im Rahmen der Modernisierungsumlage auf die Mieter im Jahr umlegen können. Zusätzlich müssen Vermieter beachten, dass die Miete sich innerhalb von sechs Jahren höchstens um drei Euro pro Quadratmeter erhöhen darf. Sollte sich die Miete vor einer Modernisierung unter sieben Euro pro Quadratmeter belaufen, darf in dieser Zeit höchstens um zwei Euro erhöht werden.

Ein vereinfachtes Verfahren für die Berechnung der Modernisierungsumlage wird Vermietern eingeräumt, wenn Kosten von höchstens 10.000 Euro aufgelaufen sind. In solchen Fällen können Vermieter 30 Prozent für Erhaltungsaufwand abziehen und den Rest als Modernisierungskosten umlegen.

Bußgeld für „Herausmodernisieren“

Die Gesetzesänderung versucht Missbräuche bei Modernisierungsmaßnahmen zu unterbinden, bei denen umfassende Modernisierungsmaßnahmen angekündigt werden, mit dem Zweck den Mieter zu einer eigenen Kündigung zu bewegen. Dabei wird eine Pflichtverletzung des Vermieters immer dann unterstellt, wenn nach Bekanntgabe der Modernisierungen nicht innerhalb von 12 Monaten mit den Arbeiten begonnen wird. Entsprechend der Gesetzesänderung 2019 wird in solchen Fällen dann das „Herausmodernisieren“ mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet.

Verschärfung beim Gesetz zur Mietpreisbremse

Der Gesetzgeber verschärft durch die Gesetzesänderung 2019 bei Neuvermietung die Auskunftspflicht der Vermieter gegenüber Mietern, um die Durchsetzung der Mietpreisbremse praktikabler zu machen. Da die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen nur in 22 von insgesamt 271 Städten Anwendung findet, wovon sich keine Stadt im Ruhrgebiet befindet, sparen wir an dieser Stelle mit weiteren Details. In welchen Städten die Mietpreisbremse gültig ist, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in einer Liste zur Verfügung gestellt.

Neue Energieausweise

Betroffen sind zunächst Immobilien mit einem Baujahr vor 1966, für die seit Mitte 2008 ein Energieausweis verpflichtend war, wenn die Immobilie vermietet oder verkauft wurde. Häuser mit Baujahr ab 1966 benötigen seit 2009 einen Energieausweis. Entsprechend läuft nun ein Großteil der ersten Energieausweise ab, die grundsätzlich nur eine Gültigkeit von 10 Jahren haben.

Gerne helfen wir Eigentümern nicht nur bei der Ausstellung von neuen Energieausweisen, sondern bieten ebenfalls eine umfassende und professionelle Immobilienverwaltung. Für Anfragen stehen wir gerne mit unserem Kontaktformular zur Verfügung.