Immobilienbewertung

Sie sind Immobilieneigentümer und planen eine Veränderung?

In der Regel kauft bzw. verkauft man als Privatperson nur einmal im Leben eine Immobilie. Dabei stellt Ihr Eigentum für Sie nicht nur einen hohen emotionalen Wert, sondern oftmals auch den größten Vermögenswert dar. Wenn dann einmal der Zeitpunkt gekommen ist sich zu verändern, kann so viel Zeit seit dem Erwerb damals vergangen sein, dass sich Ihre Immobilie und der Immobilienmarkt heute ebenfalls verändert haben.

Für welche Anlässe ist eine Immobilienbewertung sinnvoll?

  • Erbschaft oder Schenkung
  • Heirat oder Scheidung
  • Modernisierungsmaßnahmen oder Immobilienumbau
  • persönliche Vermögensübersicht
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Welche Art von Immobilienbewertungen bieten wir an?

  • Die mündliche Marktwerteinschätzung ist ausreichend, wenn man uns im Nachgang als Immobilienmakler beauftragen.
  • Das rechtssichere Kurzgutachten ist für alle außergerichtlichen Streitigkeiten geeignet. Nach vorherige Rücksprache akzeptieren Gerichte unser Kurzgutachten z.B. bei einer Nachlassregelung.
  • Das vollumfassende Verkehrswertgutachten ist z.B. bei einem gerichtlichen Rechtsstreit notwendig, bei dem eine außergerichtliche Einigung ausgeschlossen ist.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten?

Der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten besteht ausschließlich im textlichen Umfang. D.h. im Kurzgutachten wird u.a. auf Lagebeschreibung, Verkehrssituation und Infrastruktur verzichtet. Die entscheidenden Berechnungen für den Verkehrswert sind selbstverständlich enthalten.

Wie ist der Ablauf der Immobilienbewertung?

  1. Kontaktaufnahme und kostenlose Beratung
  2. Beauftragung und Ortstermin
  3. Ausarbeitung und Erstellung
  4. Mitteilung des Immobilienwertes (mündlich) innerhalb von 6 Werktagen ab Ortstermin

Welche Kosten fallen an?

  • Die mündliche Marktwerteinschätzung ist kostenlos.
  • Das Kurzgutachten wird mit einer Aufwandspauschale von 980,00 Euro inkl. MwSt. abgerechnet.
  • Das Verkehrswertgutachten berechnet sich nach der Aufwandspauschale zzgl. 0,238% inkl. MwSt. des berechneten Verkehrswertes.

Wir stehen Ihnen als Sachverständige vertrauensvoll zur Seite!

Matthias Becker
Matthias Becker Immobilienbewerter (DIA)
Davyd Krasilovskyy
Davyd Krasilovskyy Objektbesichtiger (HypZert)

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!