Immobilienbewertung

Sind Sie Immobilieneigentümer und planen eine Veränderung?

In der Regel kauft bzw. verkauft man als Privatperson nur einmal im Leben eine Immobilie. Dabei stellt Ihr Eigentum für Sie nicht nur einen hohen emotionalen Wert, sondern oftmals auch den größten Vermögenswert dar. Wenn dann einmal der Zeitpunkt gekommen ist sich zu verändern, kann so viel Zeit seit dem Erwerb damals vergangen sein, dass sich Ihre Immobilie und der Immobilienmarkt heute ebenfalls verändert haben. Um nun sicherzugehen, dass man einen realistischen Kaufpreis erzielt oder dass man dem Finanzamt nicht zu viel Steuern zahlt, sollte man ein professionelles Verkehrswertgutachten erstellen lassen.

Wir stehen Ihnen als Sachverständige vertrauensvoll zur Seite!

Matthias Becker
Matthias Becker Immobilienbewerter (DIA)
Tobias Hanebeck
Tobias Hanebeck Objektbesichtiger (HypZert)

Warum Sie sich eine kostenlose Online-Immobilienbewertung sparen können?

Die Online-Immobilienbewertung beruht ausschließlich auf Vergleichsdaten. Anhand von wenigen Eckdaten wird die Immobilie mit anderen Immobilien verglichen. Besonderheiten, wie z.B. durchgeführte Modernisierungen, bleiben unberücksichtigt. Bei den Vergleichsimmobilien handelt es sich nicht um tatsächliche Verkaufsfälle aus der Nachbarschaft, sondern in der Regel um Angebotspreise aus Immobilienportalen. Ob am Ende die Immobilie oberhalb oder unterhalb des Angebotspreises verkauft wurde, ist unbekannt. Als Ergebnis erhalten Sie dann eine nichtssagende Preisspanne von mehreren zehntausend bis hunderttausend Euro. Solche kostenlosen Immobilienbewertungen werden gerne von Immobilienportalen angeboten mit dem Ziel die Daten der Eigentümer an Immobilienmakler zu verkaufen. Einige Immobilienmakler bieten selbst auf ihrer Webseite automatisierte Online-Immobilienbewertung an. Die Vergleichsdaten werden von Dienstleistern bezogen, die wiederum ihre Daten aus den Immobilienportalen beziehen.

Für welche Anlässe ist eine Immobilienbewertung sinnvoll?

  • Erbschaft oder Schenkung
  • Heirat oder Scheidung
  • Modernisierungsmaßnahmen oder Immobilienumbau
  • persönliche Vermögensübersicht
  • Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Welche Immobilienbewertungen bieten wir?

  • Die mündliche Marktwerteinschätzung ist ausreichend, wenn man uns im Nachgang als Immobilienmakler beauftragen.
  • Das rechtssichere Kurzgutachten ist für alle außergerichtlichen Streitigkeiten geeignet. Nach vorherige Rücksprache akzeptieren Gerichte unser Kurzgutachten z.B. bei einer Nachlassregelung.
  • Das vollumfassende Verkehrswertgutachten ist z.B. bei einem gerichtlichen Rechtsstreit notwendig, bei dem eine außergerichtliche Einigung ausgeschlossen ist.

Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten?

Der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten besteht ausschließlich im textlichen Umfang. D.h. im Kurzgutachten wird u.a. auf Lagebeschreibung, Verkehrssituation und Infrastruktur verzichtet. Die entscheidenden Berechnungen für den Verkehrswert sind selbstverständlich enthalten.

Wie ist der Ablauf der Immobilienbewertung?

  1. Kontaktaufnahme und kostenlose Beratung
  2. Beauftragung und Ortstermin
  3. Ausarbeitung und Erstellung
  4. Mitteilung des Immobilienwertes (mündlich) innerhalb von 6 Werktagen ab Ortstermin

Welche Kosten fallen an?

  • Die mündliche Marktwerteinschätzung ist kostenlos.
  • Das Kurzgutachten wird pauschal für 952,00 Euro inkl. MwSt. abgerechnet.
  • Das Verkehrswertgutachten berechnet sich nach einer Aufwandspauschale zzgl. 0,238% inkl. MwSt. des berechneten Verkehrswertes.