Immobilienverwaltung

Grundsätzlich kann die Immobilienverwaltung in Mietverwaltung und in Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft unterschieden werde. Der Umfang der Aufgaben ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Inhalt des Verwaltervertrages. Dabei stellt die Verwaltung die kaufmännische, technische und rechtliche Tätigkeit dar.

Die kaufmännische Verwaltung umfasst die Buchhaltung, das Controlling und die wirtschaftliche Optimierung der Liegenschaft.

Die technische Verwaltung umfasst sowohl die Vergabe und Überwachung von Aufträgen an Handwerker, Dienstleister und Versorger als auch die Korrespondenz mit Mietern und Eigentümern inkl. die Durchführung von Eigentümerversammlungen.

Die rechtliche Verwaltung umfasst den Abschluss von neuen Mietverträgen, das Mahnwesen und die Durchsetzung von Beschlüssen.

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